Rechtsgebiete
Wir stehen Ihnen in einer Vielzahl von Rechtsgebieten zur Verfügung
Puhr-Westerheide • Rechtsanwälte in Rheinhausen
ARBEITSRECHT
Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis oder eine Kündigung bekommen? Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie sich über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Teilzeit, Elternzeit, Befristung, Urlaubsanspruch oder Lohn und Gehalt informieren. Denken Sie daran, dass bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss. Wir sind Spezialisten, wenn es um eine Kündigung geht. Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setzen wir uns ein, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und in der Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Aber auch ungerechtfertigte Versetzungen, einbehaltener Lohn oder andere Themenbereiche rund um das Arbeitsverhältnis werden von uns vertreten. Für Arbeitgeber werden wir aber ebenso tätig und widmen uns der individuellen und wirtschaftlichen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge. Denn arbeitsrechtliche Streitigkeiten lassen sich in der Regel durch eine gute Vertragsgestaltung schon im Vorfeld oft verhindern.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt außerdem bei Rückzahlungsklauseln wegen Fortbildungen. Diese sind häufig unwirksam und Arbeitnehmer sind nicht an sie gebunden. Diese formulieren wir für Arbeitgeber rechtssicher, haben aber auch schon unzählige erfolgreich für Arbeitnehmer angefochten.
BEAMTENRECHT
Wir beraten und vertreten Sie auch im Beamtenrecht. Dabei deckt unser Aufgabengebiet den gesamten Rechtsbereich von der Ernennung bis zum Ruhestand ab. Ob Fragen zu Ausbildung oder Dienstverhältnis, Beförderung, Dienstfähigkeit oder in Disziplinarangelegenheiten – wir kümmern uns kompetent um Ihr Anliegen. Das kann in Form eines förmlichen Verfahrens vor einem Gericht genauso passieren, wie mit einer Beratung zur Rechtslage.
STRAFRECHT
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie dringend und schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen. Bis dahin ist es das Wichtigste, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Eine unbedachte Äußerung vor den Ermittlungsbehörden ist später nur schwer wieder rückgängig zu machen. Mit der passenden Strategie können wir als Ihr Ansprechpartner in vielen Fällen dafür sorgen, dass die Ermittlungen gegen Sie bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt und die Vorwürfe fallengelassen werden, bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt. Ansonsten helfen wir Ihnen dabei, die Weichen für einen Prozess von Anfang an richtig zu stellen. Wir können Akteneinsicht bei der Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen und dank unserer langjährigen Erfahrung, Ihre Verteidigung bestmöglich vorbereiten. Opfer einer Straftat finden bei uns ebenfalls Unterstützung und Hilfe. Gerne beraten und vertreten wir Sie in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
FAMILIENRECHT
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehmen wir die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfen wir Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
ERBRECHT
Eine individuelle Versorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und beraten Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall treten wir ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehmen die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setzen uns mit Erbengemeinschaften auseinander oder informieren Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.
NACHBARSCHAFTSRECHT
Das Zusammenleben mit den Nachbarn ist nicht immer frei von Konflikten. Hier kann es beispielsweise um Hecken, Zäune, das Wegerecht, um überhängende Pflanzen oder um Tierhaltung gehen. Das Nachbarschaftsrecht oder Nachbarrecht setzt sich aus einer Vielzahl von privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammen. Dabei sind im Nachbarschaftsrecht vor allem verschiedene Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer maßgeblich. Wir begleiten Sie durch das Dickicht der Vorschriften und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
MEDIATION
Wir lösen Ihre Konflikte mithilfe der Mediation. Gerne nehmen wir uns persönlich Zeit für ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und helfe Ihnen dabei, kostenintensive und zeitaufwendige Verfahren vor Gericht zu vermeiden.
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Rechtsbeistand ?
Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte bringt Ihnen Sicherheit in schwierigen Rechtsangelegenheiten.